STILLLEGUNG/AUßERBETRIEBNAHME
VON HEIZÖL- UND DIESELTANKANLAGEN
Nicht mehr benötigte Tanks sind eine mögliche Gefahr
Zweckmäßigkeit
Grundsätzlich stellen nicht mehr benötigte Tanks wie z.B. Batterie-, Erd- oder Kellertanks für Heizöl, auch wenn der komplette Heizölbestand verbraucht ist, eine mögliche Gefahr dar. Der Grund dafür ist, dass Tanks undicht werden und Restheizöl auslaufen kann. Auch bei der Umstellung der Wärmeversorgung auf eine alternative Heizenergie, empfiehlt es sich den/die Behälter still zu legen.
Vorgehensweise
Vor der Stilllegung eines Tankes sollte der Heizölbestand soweit wie möglich verbraucht sein. Ist dies z.B. auf Grund einer defekten Heizung kurzfristig nicht realisierbar, kann der restliche Heizölbestand mittels eines Tankwagens umgefahren werden.
Handelt es sich um die Stilllegung eines Erdtanks, gelangt ein qualifizierter Fachmann über den Domdeckel (Einstieg zum Tank) in den Behälter und entfernt die noch verbliebene und nicht mehr verwendbare Restölmenge (Ölschlamm). Um sämtliche Restöl- bzw. Ölschlammmengen zu entfernen, wird die Oberfläche im Tankinnenraum mit einem Spezial-Entfettungsmittel behandelt.
Zum Abschluss der Stilllegung des Tanks werden die Rohrleitungen entleert und, wenn notwendig mit Spezial-Entfettungsmittel gespült und anschließend verschlossen. Wenn es die Örtlichkeit erlaubt, sollte man im Idealfall die Rohrleitungen komplett ausbauen bzw. demontieren. Auf diese Weise verhindert man eine versehentliche Befüllung und Inbetriebnahme.
Abbau der Leitungen und Öffnen der Tanks
Abbau der Leitungen und Öffnen der Tanks
Tankdemontage
Tankdemontage
Abbau der Tanks
Abbau der Tanks
Altmaterial
Altmaterial
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Wir unterscheiden zwischen der vorübergehenden und der endgültigen Stilllegung
Vorübergehende Stilllegung
Bei der vorübergehenden Stilllegung erfolgt die Durchführung der Arbeiten wie oben beschrieben. Da das Leckanzeige- bzw. Leckschutzsystem in Betrieb bleibt, ist die Überwachung des Tanks weiterhin gegeben. In diesem Fall muss auch die 2 ½- (in Wasserschutzgebieten) bzw. 5-jährliche Prüfung des Tanks durch einen zugelassenen Sachverständigen weiterhin erfolgen.
Endgültige Stilllegung
Im Falle der endgültigen Stilllegung werden die Arbeiten ebenfalls wie oben beschrieben durchgeführt und darüber hinaus das Leckanzeige- bzw. Leckschutzsystem demontiert. Bei doppelwandigen Tanks mit Flüssigkeitsüberwachung wird die Tankzwischenwand angebohrt, anschließend die Prüfflüssigkeit entfernt und danach fachgerecht entsorgt. Handelt es sich um einen Tank mit Kunststoff-Innenhülle, muss diese ausgebaut und fachgerecht entsorgt werden. Im Anschluss daran, sollte der Behälter mit einem festen Füllstoff befüllt oder ausgebaut werden.
Konkrete Beispiele
Endgültige Stilllegung
Im Falle der endgültigen Stilllegung werden die Arbeiten ebenfalls wie oben beschrieben durchgeführt und darüber hinaus das Leckanzeige- bzw. Leckschutzsystem demontiert. Bei doppelwandigen Tanks mit Flüssigkeitsüberwachung wird die Tankzwischenwand angebohrt, anschließend die Prüfflüssigkeit entfernt und danach fachgerecht entsorgt. Handelt es sich um einen Tank mit Kunststoff-Innenhülle, muss diese ausgebaut und fachgerecht entsorgt werden. Im Anschluss daran, sollte der Behälter mit einem festen Füllstoff befüllt oder ausgebaut werden.
Vorübergehende Stilllegung
Bei der vorübergehenden Stilllegung erfolgt die Durchführung der Arbeiten wie oben beschrieben. Da das Leckanzeige- bzw. Leckschutzsystem in Betrieb bleibt, ist die Überwachung des Tanks weiterhin gegeben. In diesem Fall muss auch die 2 ½- (in Wasserschutzgebieten) bzw. 5-jährliche Prüfung des Tanks durch einen zugelassenen Sachverständigen weiterhin erfolgen.
Die Stillegung eines Tanks muss in jedem Fall gut durchdacht sein. In den meisten Fällen ist eine Wiederinbetriebnahme unmöglich bzw. mit erheblichen Kosten verbunden.