STILLLEGUNG/AUßERBETRIEBNAHME
STILLLEGUNG/AUßERBETRIEBNAHME
VON HEIZÖL- UND DIESELTANKANLAGEN
Nicht mehr benötigte Tanks sind eine mögliche Gefahr
Zweckmäßigkeit
Grundsätzlich stellen nicht mehr benötigte Tanks wie z.B. Batterie-, Erd- oder Kellertanks für Heizöl, auch wenn der komplette Heizölbestand verbraucht ist, eine mögliche Gefahr dar. Der Grund dafür ist, dass Tanks undicht werden und Restheizöl auslaufen kann. Auch bei der Umstellung der Wärmeversorgung auf eine alternative Heizenergie, empfiehlt es sich den/die Behälter still zu legen.
Vorgehensweise
Vor der Stilllegung eines Tankes sollte der Heizölbestand soweit wie möglich verbraucht sein. Ist dies z.B. auf Grund einer defekten Heizung kurzfristig nicht realisierbar, kann der restliche Heizölbestand mittels eines Tankwagens umgefahren werden.
Handelt es sich um die Stilllegung eines Erdtanks, gelangt ein qualifizierter Fachmann über den Domdeckel (Einstieg zum Tank) in den Behälter und entfernt die noch verbliebene und nicht mehr verwendbare Restölmenge (Ölschlamm). Um sämtliche Restöl- bzw. Ölschlammmengen zu entfernen, wird die Oberfläche im Tankinnenraum mit einem Spezial-Entfettungsmittel behandelt.
Zum Abschluss der Stilllegung des Tanks werden die Rohrleitungen entleert und, wenn notwendig mit Spezial-Entfettungsmittel gespült und anschließend verschlossen. Wenn es die Örtlichkeit erlaubt, sollte man im Idealfall die Rohrleitungen komplett ausbauen bzw. demontieren. Auf diese Weise verhindert man eine versehentliche Befüllung und Inbetriebnahme.
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Wir unterscheiden zwischen der vorübergehenden und der endgültigen Stilllegung
Vorübergehende Stilllegung
Bei der vorübergehenden Stilllegung erfolgt die Durchführung der Arbeiten wie oben beschrieben. Da das Leckanzeige- bzw. Leckschutzsystem in Betrieb bleibt, ist die Überwachung des Tanks weiterhin gegeben. In diesem Fall muss auch die 2 ½- (in Wasserschutzgebieten) bzw. 5-jährliche Prüfung des Tanks durch einen zugelassenen Sachverständigen weiterhin erfolgen.
Endgültige Stilllegung
Im Falle der endgültigen Stilllegung werden die Arbeiten ebenfalls wie oben beschrieben durchgeführt und darüber hinaus das Leckanzeige- bzw. Leckschutzsystem demontiert. Bei doppelwandigen Tanks mit Flüssigkeitsüberwachung wird die Tankzwischenwand angebohrt, anschließend die Prüfflüssigkeit entfernt und danach fachgerecht entsorgt. Handelt es sich um einen Tank mit Kunststoff-Innenhülle, muss diese ausgebaut und fachgerecht entsorgt werden. Im Anschluss daran, sollte der Behälter mit einem festen Füllstoff befüllt oder ausgebaut werden.
Konkrete Beispiele
Benzintank- und Stahlblech-Kellertanks
Benzintanks werden unter exakter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen wie vor beschrieben stillgelegt. Nach Abschluss der Arbeiten müssen jedoch diese Tanks sowie die dazu gehörenden Rohrleitungen mit Stickstoff verfüllt werden. Da Benzintanks und Rohrleitungen nicht vollständig entgast werden können, könnte sich im schlimmsten Falle durch ein Gas-Luft-Gemisch eine zündfähige Atmosphäre bilden die bei kleinster Funkenbildung eines Explosion verursachen könnte.
Zylindrische oder rechteckige Kellertanks aus Stahlblech werden ebenso wie Erdtanks mit Spezial-Entfettungsmittel im Innenraum gereinigt. Die Rohrleitungen und Anbauten gilt es hier ebenfalls zu spülen oder wie oben beschrieben zu demontieren.
Bei Stilllegungsarbeiten an einem Erdtank muss ein zugelassener Sachverständiger grundsätzlich ein Prüfgutachten erstellen und an die entsprechende Behörde weiterleiten. Dies gilt auch bei oberirdischen Tankanlagen z.B. Kellertanks oder Batterietanks ab einem Fassungsvolumen von mehr als 10.000 Litern.
Stahl- und Kunststoff-Batterietanks
Um einen Stahlbatterietank still zu legen, wird zuerst eine entsprechende Öffnung in den Tank geschnitten. Zur Reinigung und Entölung mit einem Spezial-Entfettungsmittel gelangt ein qualifizierter Fachmann über diesen Einstieg dann in den Innenraum des Tanks. Danach werden die vorhandenen Rohrleitungen und Anbauten gespült, blindgeschlossen und demontiert.
Bei Kunststoff-Batterietanks erfolgt die Stilllegung wie oben beschrieben, allerdings kann in diese Behälter nicht eingestiegen werden. Sie werden ohne spezielle Entölung im Saug- oder Spülverfahren gereinigt.
Um Platz zu gewinnen, sollten nicht mehr benötigte Tanks grundsätzlich demontiert werden.
Die Stillegung eines Tanks muss in jedem Fall gut durchdacht sein. In den meisten Fällen ist eine Wiederinbetriebnahme unmöglich bzw. mit erheblichen Kosten verbunden.